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Ticketversicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn der planmäßige Besuch der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selber oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

  • Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft, sofern der Besuch der Veranstaltung in Folge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist
  • unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine an der Veranstaltung teilnehmende Person, sofern diese Person bei Kauf eines Tickets arbeitslos war
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul- oder Universitäts- Ausbildung, sofern die Veranstaltung vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war oder der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Veranstaltung fällt
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder eine an der Veranstaltung teilnehmenden Risikoperson auf Grund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
  • unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden